Mit dem BAföG-Rechner ermittelst du in unter einer Minute, wie viel BAföG dir 2026 voraussichtlich zusteht. Du wählst Wohnsituation, Krankenversicherung und das Netto-Einkommen deiner Eltern, der Rechner zeigt sofort deinen Richtwert samt Aufschlüsselung. Grundlage sind die offiziellen Bedarfssätze und Freibeträge nach dem BAföG, Stand 2026.
2. Wie bist du krankenversichert?
3. Netto-Einkommen deiner Eltern zusammen (pro Monat)?
Voller Satz wahrscheinlich. Das Elterneinkommen liegt unter dem Freibetrag von 2.540 €, es wird nichts angerechnet.
Teilförderung wahrscheinlich. Vom Einkommen über 2.540 € wird rund die Hälfte angerechnet (ca. 0 bis 380 €).
Kleine Teilförderung möglich. Die Anrechnung liegt bei ca. 380 bis 830 €. Mit Geschwistern in Ausbildung steigt dein Anspruch deutlich.
Voraussichtlich kein Anspruch bei dieser Konstellation. Ausnahme: Geschwister in Ausbildung (+5 % Freibetrag je Kind) oder elternunabhängiges BAföG. Ein Antrag kostet nichts.
Voller Satz wahrscheinlich. Das Elterneinkommen liegt unter dem Freibetrag von 2.540 €, es wird nichts angerechnet.
Teilförderung wahrscheinlich. Vom Einkommen über 2.540 € wird rund die Hälfte angerechnet (ca. 0 bis 380 €).
Teilförderung möglich. Die Anrechnung liegt bei ca. 380 bis 830 €. Mit Geschwistern in Ausbildung steigt dein Anspruch deutlich.
Voraussichtlich kein Anspruch bei dieser Konstellation. Ausnahme: Geschwister in Ausbildung (+5 % Freibetrag je Kind) oder elternunabhängiges BAföG. Ein Antrag kostet nichts.
Voller Satz wahrscheinlich. Das Elterneinkommen liegt unter dem Freibetrag von 2.540 €, es wird nichts angerechnet.
Teilförderung wahrscheinlich. Vom Einkommen über 2.540 € wird rund die Hälfte angerechnet (ca. 0 bis 380 €).
Teilförderung möglich. Die Anrechnung liegt bei ca. 380 bis 830 €. Mit Geschwistern in Ausbildung steigt dein Anspruch deutlich.
Meist kein Anspruch bei dieser Konstellation. Ausnahme: Geschwister in Ausbildung (+5 % Freibetrag je Kind) oder elternunabhängiges BAföG. Ein Antrag kostet nichts.
Voller Höchstsatz wahrscheinlich. Das Elterneinkommen liegt unter dem Freibetrag von 2.540 €, es wird nichts angerechnet.
Teilförderung wahrscheinlich. Vom Einkommen über 2.540 € wird rund die Hälfte angerechnet (ca. 0 bis 380 €).
Teilförderung wahrscheinlich. Die Anrechnung liegt bei ca. 380 bis 830 €. Mit Geschwistern in Ausbildung steigt dein Anspruch deutlich.
Geringe oder keine Förderung bei dieser Konstellation. Ausnahme: Geschwister in Ausbildung (+5 % Freibetrag je Kind) oder elternunabhängiges BAföG. Ein Antrag kostet nichts.
Dein BAföG errechnet sich aus zwei Bausteinen: deinem Bedarf und der Anrechnung von Einkommen. Der Bedarf liegt 2026 je nach Wohnsituation und Krankenversicherung zwischen 664 und 992 Euro monatlich. Davon zieht das Amt anrechenbares Einkommen ab, vor allem das deiner Eltern über dem Freibetrag von 2.540 Euro netto (verheiratet, zusammen). Dein eigener Verdienst bleibt bis 603 Euro im Monat frei, dein Vermögen bis 15.000 Euro. Der Rechner oben liefert dir den Richtwert in drei Klicks, verbindlich entscheidet das BAföG-Amt per Bescheid.
Wie funktioniert der BAföG-Rechner?
Der Rechner bildet die offizielle BAföG-Systematik vereinfacht ab: Er ermittelt zuerst deinen Bedarf aus Wohnsituation und Krankenversicherung und zieht dann die geschätzte Anrechnung des Elterneinkommens ab. Das Ergebnis ist ein realistischer Richtwert für deine monatliche Förderung.
Die drei Fragen decken die größten Hebel ab: Die Wohnsituation entscheidet über die Wohnpauschale (380 Euro auswärts gegenüber 189 Euro bei den Eltern), die Krankenversicherung über den Zuschlag von 137 Euro, und das Elterneinkommen über die Anrechnung, die deine Förderung mindert.
Bewusst außen vor bleiben Sonderfälle wie Kinderbetreuungszuschlag, Auslandsstudium oder elternunabhängige Förderung. Für die exakte Berechnung mit allen Details nutzt du nach dem Schnell-Check den amtlichen Rechner auf bafög-digital.de oder stellst direkt den Antrag, wie im Leitfaden zu BAföG: Anspruch, Höhe und Antrag beschrieben.
Mit welchen Werten rechnet der Rechner?
Der Rechner nutzt die amtlichen Bedarfssätze und Freibeträge nach dem 29. BAföG-Änderungsgesetz, Stand 2026. Der Höchstsatz für Studierende beträgt 992 Euro, der Grundfreibetrag verheirateter Eltern 2.540 Euro netto monatlich, dein eigener Verdienst bleibt bis 603 Euro anrechnungsfrei.
| Baustein (Studierende, 2026) | Betrag |
|---|---|
| Grundbedarf | 475 €/Monat |
| Wohnpauschale (nicht bei den Eltern) | 380 €/Monat |
| Wohnanteil bei den Eltern | 189 €/Monat |
| Zuschlag Kranken- und Pflegeversicherung | 137 €/Monat |
| Höchstsatz (auswärts, selbst versichert) | 992 €/Monat |
Auf der Anrechnungsseite gelten diese Freibeträge: 2.540 Euro netto monatlich für verheiratete Eltern zusammen, 1.690 Euro für Alleinerziehende. Vom Einkommen darüber bleiben zusätzlich 50 Prozent anrechnungsfrei, plus 5 Prozent je weiteres Kind. Dein Vermögen bleibt bis 15.000 Euro unangetastet (ab 30 Jahren 45.000 Euro), gerechnet wird mit dem Elterneinkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr.
Der Rechner liefert einen unverbindlichen Richtwert und ersetzt weder den amtlichen Rechner noch eine Beratung. Die tatsächliche Berechnung des BAföG-Amtes berücksichtigt zusätzlich Werbungskosten, Sozialpauschalen, Kirchensteuer und besondere Belastungen, das Ergebnis kann daher abweichen. Maßgeblich ist allein der Bescheid deines Amtes für Ausbildungsförderung. Für das Wintersemester 2026/27 ist eine Erhöhung der Wohnpauschale auf 440 Euro geplant, aber noch nicht beschlossen. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Stand: Juli 2026.
Drei Rechenbeispiele aus der Praxis
An drei typischen Fällen siehst du, wie Bedarf und Anrechnung zusammenspielen. Alle Beispiele sind vereinfacht und nutzen die Werte von 2026, gerechnet mit verheirateten Eltern und ohne eigenes Einkommen über der Freigrenze.
Beispiel 1, volle Förderung: Lena zieht für das Studium nach Leipzig, ist mit 22 familienversichert, ihre Eltern haben zusammen 2.300 Euro netto. Ihr Bedarf: 475 + 380 = 855 Euro. Das Elterneinkommen liegt unter dem Freibetrag von 2.540 Euro, angerechnet wird nichts. Lena erhält 855 Euro im Monat.
Beispiel 2, Teilförderung: Jonas wohnt in einer WG, ist 26 und selbst versichert, seine Eltern haben 3.540 Euro netto. Bedarf: 475 + 380 + 137 = 992 Euro. Überschuss über den Freibetrag: 1.000 Euro, davon bleiben 50 Prozent frei, angerechnet werden rund 500 Euro. Jonas erhält rund 490 Euro im Monat.
Beispiel 3, Geschwister-Effekt: Wie Jonas, aber seine Schwester studiert ebenfalls mit BAföG-Anspruch. Der anrechenbare Betrag wird auf beide Kinder aufgeteilt, auf Jonas entfallen nur noch rund 250 Euro Anrechnung. Jonas erhält rund 740 Euro im Monat, etwa 250 Euro mehr als ohne Geschwister.
Was erhöht mein BAföG?
Die drei größten Hebel sind Geschwister in Ausbildung, der Auszug aus dem Elternhaus und der Aktualisierungsantrag bei gesunkenem Elterneinkommen. Jeder dieser Faktoren kann deine monatliche Förderung um mehrere Hundert Euro verändern.
Der unterschätzte Klassiker ist der Aktualisierungsantrag: Normalerweise zählt das Elterneinkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr. Verdienen deine Eltern heute weniger, etwa durch Jobwechsel, Rente oder Kurzarbeit, kannst du beantragen, dass das aktuelle Einkommen zählt. Auch Geschwister wirken doppelt, über den höheren Freibetrag und die Aufteilung der Anrechnung.
Wer schon länger im Berufsleben stand, prüft das elternunabhängige BAföG, etwa nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit oder Ausbildung plus drei Jahren Arbeit. Dann spielt das Elterneinkommen gar keine Rolle mehr. Und nach dem Studium hilft die kluge Planung der Rückzahlung beim Sparen, wie der Beitrag zur BAföG-Rückzahlung zeigt.
Der häufigste Rechenfehler passiert vor dem Rechner, nicht darin: Die meisten setzen das aktuelle Bruttoeinkommen ihrer Eltern an. Das BAföG-Amt rechnet aber mit dem bereinigten Netto aus dem vorletzten Kalenderjahr, nach Abzug von Steuern, Sozialpauschalen und Werbungskosten. Dieses bereinigte Einkommen liegt oft 25 bis 35 Prozent unter dem Brutto. Wer also mit dem Brutto rechnet, unterschätzt seinen Anspruch systematisch und stellt im Zweifel gar keinen Antrag. Mein Rat: Nimm für den Schnell-Check das Netto vom Steuerbescheid deiner Eltern von vor zwei Jahren, nicht die aktuelle Gehaltsabrechnung. Und wenn das Ergebnis knapp aussieht, stell den Antrag trotzdem, die amtliche Berechnung fällt durch die zusätzlichen Pauschalen fast immer günstiger aus als jede Schätzung.
💬 Meine Einschätzung
Die gängige Annahme lautet: Wenn der Rechner wenig anzeigt, lohnt der Antrag nicht. Genau umgekehrt wird ein Schuh draus. Jeder Rechner, auch der amtliche, arbeitet mit Vereinfachungen und tendenziell zu pessimistischen Annahmen, weil Werbungskosten, Sozialpauschalen und Sonderfälle fehlen. Die echte Berechnung des Amtes fällt regelmäßig besser aus als die Schätzung. Dazu kommt: Selbst 100 Euro BAföG im Monat sind über drei Jahre 3.600 Euro, davon die Hälfte geschenkt, der Rest zinslos und gedeckelt. Mein klarer Rat: Nutze den Rechner als Kompass, nicht als Urteil. Zeigt er irgendetwas über null, oder liegt deine Familie auch nur in der Nähe der Grenzen, stell den Antrag. Das Einzige, was du riskierst, ist ein Ablehnungsbescheid, der dich keinen Cent kostet.
- Bedarf 2026: 664 bis 992 €/Monat, je nach Wohnsituation und Krankenversicherung
- Elternfreibetrag: 2.540 € netto (verheiratet), 1.690 € (alleinerziehend), +5 % je weiteres Kind
- Eigener Verdienst bis 603 €/Monat und Vermögen bis 15.000 € bleiben anrechnungsfrei
- Gerechnet wird mit dem bereinigten Netto der Eltern aus dem vorletzten Jahr
- Der Rechner liefert Richtwerte, verbindlich ist allein der Bescheid des BAföG-Amtes
Häufige Fragen zum BAföG-Rechner
Diese vier Fragen tauchen rund um die BAföG-Berechnung am häufigsten auf.
Wie genau ist der BAföG-Rechner?
Der Rechner liefert einen belastbaren Richtwert auf Basis der amtlichen Sätze und Freibeträge 2026. Die exakte Förderung kann abweichen, weil das Amt zusätzlich Werbungskosten, Sozialpauschalen und Sonderfälle berücksichtigt, meist zu deinen Gunsten. Verbindlich ist nur der Bescheid.
Welches Einkommen meiner Eltern muss ich eingeben?
Das gemeinsame Nettoeinkommen pro Monat, idealerweise aus dem vorletzten Kalenderjahr, denn damit rechnet das Amt. Der aktuelle Bruttolohn führt in die Irre. Ist das Einkommen inzwischen gesunken, kannst du beim Amt einen Aktualisierungsantrag auf das aktuelle Einkommen stellen.
Zählt mein eigenes Einkommen und Vermögen?
Ja, aber mit großzügigen Freibeträgen: Bis 603 Euro Verdienst im Monat und 15.000 Euro Vermögen (ab 30 Jahren 45.000 Euro) wird nichts angerechnet. Ein Minijob neben dem Studium kürzt dein BAföG also nicht. Darüber liegende Beträge mindern die Förderung anteilig.
Was mache ich mit dem Ergebnis?
Zeigt der Rechner einen Anspruch, stell den Antrag online über BAföG Digital, möglichst noch im Monat des Semesterstarts, da BAföG nicht rückwirkend gezahlt wird. Bei einem knappen oder Null-Ergebnis lohnt der Antrag trotzdem, die amtliche Berechnung fällt oft günstiger aus.
Quellen und weiterführende Literatur
Die folgenden Quellen lieferten Bedarfssätze, Freibeträge und Anrechnungsregeln. Stand der Recherche: Juli 2026.
- Welche Freibeträge werden gewährt? · xn--bafg-7qa.de (BMFTR) · Amtliche Freibeträge, Minijobgrenze 603 € und Zusatzfreibeträge.
- BAföG-Freibeträge 2026 · studierenplus.de · Elternfreibeträge 2.540/1.690 €, 50-Prozent-Regel und Geschwisterzuschlag nach § 25 BAföG.
- Vermögen und BAföG · bafoeg-rechner.de (Studis Online) · Vermögensfreibeträge 15.000/45.000 € und Anrechnungspraxis.