Wie viel Fehlstunden darf man haben?

Wer kennt das nicht: Ein Krankheitstag hier, ein Arzttermin dort, und plötzlich häufen sich die Fehlstunden im Zeugnis. Viele Schülerinnen und Schüler, aber auch deren Eltern, wissen gar nicht genau, ab wann Fehlzeiten schulrechtlich brenzlig werden. Die Antwort ist komplizierter als ein einzelner Grenzwert, denn sie hängt vom Bundesland, der Schulform und der Art der Fehlstunden ab.

Entschuldigte und unentschuldigte Fehlstunden: der entscheidende Unterschied

Grundsätzlich unterscheiden alle deutschen Schulgesetze zwischen entschuldigten und unentschuldigten Fehlstunden. Entschuldigte Fehlstunden entstehen durch Krankheit, Arztbesuche oder andere anerkannte Gründe, die rechtzeitig und schriftlich gemeldet werden. Unentschuldigte Fehlstunden sind dagegen solche, für die keine oder keine akzeptierte Begründung vorliegt.

Unentschuldigte Fehlzeiten sind das größere Problem. Schon fünf bis zehn unentschuldigte Stunden können in manchen Bundesländern dazu führen, dass die Schule das Ordnungsamt oder das Jugendamt einschaltet. Bei Volljährigen drohen Bußgelder. Wer dauerhaft dem Unterricht fernbleibt, riskiert in extremen Fällen sogar die Nichtversetzung, selbst wenn die Leistungen eigentlich ausreichend wären.

Welche Grenzen gelten konkret?

Eine einheitliche nationale Regelung gibt es nicht. Jedes Bundesland hat eigene Gesetze und Verwaltungsvorschriften. Ein paar Beispiele verdeutlichen die Bandbreite:

  • Bayern: Fehlt ein Schüler ohne triftigen Grund an mehr als 30 Prozent der Unterrichtsstunden eines Faches, kann die Leistungsbewertung in diesem Fach verweigert werden.
  • Nordrhein-Westfalen: Bereits ab drei unentschuldigten Fehltagen in Folge ist die Schule verpflichtet, das Schulamt zu informieren.
  • Berlin: Die Schulpflicht wird über das Schulgesetz streng durchgesetzt; bei wiederholten unentschuldigten Fehlzeiten können Bußgelder bis zu 2.500 Euro verhängt werden.
  • Baden-Württemberg: Schülerinnen und Schüler, die mehr als 30 Unterrichtstage im Jahr fehlen, auch entschuldigt, müssen unter Umständen das Schuljahr wiederholen.

Auch Österreich hat eigene, teils abweichende Regelungen. Wer sich für die österreichische Perspektive interessiert, findet bei der Bildungsberatung Steiermark ausführliche Informationen zu Fehlstunden und den dort geltenden Grenzwerten für entschuldigte Abwesenheiten.

Wann werden auch entschuldigte Fehlstunden zum Problem?

Viele Schülerinnen und Schüler gehen davon aus, dass entschuldigte Fehlstunden grundsätzlich folgenlos bleiben. Das stimmt nur bedingt. Bei chronischen Erkrankungen oder häufigen Arztbesuchen können sich die Fehlzeiten auf 40, 50 oder mehr Stunden pro Halbjahr summieren. Spätestens dann stellt sich die Frage, ob ausreichend Grundlage für eine Leistungsbeurteilung vorhanden ist.

In der Praxis orientieren sich Lehrkräfte und Schulen oft an einem Richtwert von etwa 20 Prozent der Unterrichtszeit pro Fach. Wer in einem Fach mit vier Wochenstunden mehr als 25 bis 30 Stunden pro Halbjahr fehlt, bewegt sich in einer Grauzone. Manche Schulen fordern dann ein ärztliches Attest nicht nur für einzelne Krankheitstage, sondern regelmäßig für jede weitere Abwesenheit.

Was zählt als anerkannter Entschuldigungsgrund?

Die häufigste Ursache für Fehlstunden ist Krankheit, in der Regel mit einem ärztlichen Attest belegt. Darüber hinaus gibt es weitere anerkannte Gründe, die je nach Schule und Bundesland variieren:

  • Religiöse Feiertage der eigenen Konfession (z. B. Jom Kippur, Eid al-Fitr)
  • Teilnahme an offiziellen Sportwettkämpfen auf Landes- oder Bundesebene
  • Begleitpflichten bei schwer erkrankten Elternteilen oder Geschwistern
  • Behördentermine, die sich nicht außerschulisch legen lassen

Urlaubsverlängerungen oder Reisen außerhalb der Ferienzeiten gelten in keinem Bundesland als anerkannter Entschuldigungsgrund. Eltern, die ihr Kind trotzdem mitnehmen, riskieren Bußgelder. In Bayern beispielsweise können bis zu 1.000 Euro fällig werden, in Hessen sogar bis zu 5.000 Euro bei wiederholten Verstößen.

Fehlstunden und ihre Auswirkung auf das Zeugnis

Im Zeugnis werden Fehlstunden getrennt ausgewiesen: entschuldigte Stunden in einer Spalte, unentschuldigte in einer anderen. Beide Werte sind für weiterführende Schulen, Ausbildungsbetriebe und Arbeitgeber sichtbar. Wer sich um einen Ausbildungsplatz bewirbt, sollte wissen, dass viele Betriebe bei mehr als 15 bis 20 unentschuldigten Stunden im letzten Schuljahr kritisch nachfragen oder die Bewerbung direkt aussortieren.

Entschuldigte Fehlzeiten werden seltener negativ bewertet, können aber ebenfalls ein Signal sein, wenn sie im zweistelligen Bereich pro Halbjahr liegen. Ein Ausbildungsbetrieb, der regelmäßige Anwesenheit erwartet, wird eine lange Krankenakte im Zeugnis zumindest kommentieren.

Sonderfall: Berufsschule und Fachhochschule

In der Berufsschule gelten strenge Regeln, die sich von denen der allgemeinbildenden Schulen unterscheiden. Weil Berufsschüler als Auszubildende in einem Arbeitsverhältnis stehen, müssen sie jede Fehlzeit gegenüber dem Betrieb und der Schule separat melden und begründen. Fehlt man in einem Berufsschulblock ohne Entschuldigung, kann das im schlimmsten Fall den Ausbildungsvertrag gefährden.

An Fachhochschulen und Hochschulen gibt es keine gesetzliche Anwesenheitspflicht für Vorlesungen. Bei Seminaren, Praktika oder Pflichtkursen legen die einzelnen Hochschulen eigene Regeln fest, meist ist eine Anwesenheit von mindestens 80 Prozent erforderlich, um einen Schein oder Leistungsnachweis zu erhalten.

So lassen sich Probleme vermeiden

Der einfachste Weg, Ärger zu vermeiden, ist konsequente Kommunikation. Wer am ersten Krankheitstag telefonisch in der Schule Bescheid gibt und die schriftliche Entschuldigung spätestens am dritten Tag nach der Rückkehr einreicht, bleibt auf der sicheren Seite. Schulen reagieren deutlich entspannter, wenn sie von sich aus informiert werden, anstatt nachfragen zu müssen.

Bei längeren Erkrankungen empfiehlt es sich, frühzeitig das Gespräch mit der Klassenlehrkraft oder dem Schulsozialdienst zu suchen. In vielen Schulen gibt es Möglichkeiten, Fehlzeiten durch Hausaufgabenpakete oder digitale Lernmaterialien zumindest inhaltlich zu überbrücken. Das schützt vor Wissenslücken und signalisiert gleichzeitig, dass man die Schulpflicht ernst nimmt.

Wer merkt, dass die eigenen Fehlstunden in einem Halbjahr die 20er-Marke überschreiten, sollte das Gespräch mit der Schule nicht scheuen. Frühzeitig angesprochen, lassen sich viele schulrechtliche Konsequenzen vermeiden, die sich erst ergeben, wenn niemand mehr reagiert hat.