DigitalPakt Schule 2.0 2026: Förderung, Voraussetzungen und Antrag für Schulen

Der DigitalPakt Schule 2.0 stellt von 2025 bis 2030 fünf Milliarden Euro für die digitale Ausstattung deutscher Schulen bereit. Bund und Länder finanzieren je 2,5 Milliarden Euro. Gefördert werden IT-Infrastruktur, Bildungssoftware, technischer Support sowie Schul- und Unterrichtsentwicklung. Schulträger stellen Anträge über die Länder-Richtlinien.

📋 Kurz zusammengefasst

Der DigitalPakt Schule 2.0 umfasst 5 Milliarden Euro und läuft bis Ende 2030, die Umsetzung reicht bis 2032. Bund und Länder tragen je 2,5 Milliarden Euro — anders als beim ersten DigitalPakt mit seiner 90-zu-10-Aufteilung. Die Förderung verteilt sich auf drei Handlungsstränge: digitale Infrastruktur, Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie eine gemeinsame Bund-Länder-Initiative. Schulträger können Förderanträge erst stellen, sobald ihr Bundesland eigene Förderrichtlinien erlassen hat. Der Verwaltungsaufwand sinkt gegenüber der ersten Förderphase.

Was ist der DigitalPakt Schule 2.0?

Der DigitalPakt Schule 2.0 ist ein Bund-Länder-Förderprogramm zur Digitalisierung allgemein- und berufsbildender Schulen in Deutschland. Er setzt den ersten DigitalPakt Schule (2019–2024) fort und stellt fünf Milliarden Euro bereit. Laut Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) startete die Förderphase am 1. Januar 2026.

Ein DigitalPakt ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern nach Artikel 104c des Grundgesetzes. Über diese Vereinbarung beteiligt sich der Bund an Bildungsausgaben, die grundgesetzlich Ländersache sind. Der erste DigitalPakt Schule stellte rund 6,5 Milliarden Euro für digitale Endgeräte, WLAN und Anzeigetechnik bereit.

Der Nachfolger verfolgt einen breiteren Ansatz. Neben der reinen Hardware-Ausstattung fördert der DigitalPakt Schule 2.0 auch Bildungssoftware, professionellen technischen Support und die pädagogische Weiterentwicklung des Unterrichts. Die Kultusministerkonferenz (KMK) bezeichnet die Einigung als Grundlage für eine verlässliche digitale Bildungsinfrastruktur bis 2030.

Die zentrale Entität dieses Programms ist die dauerhafte digitale Handlungsfähigkeit von Schulen. Sie umfasst drei Attribute: technische Ausstattung, laufender Betrieb und pädagogische Nutzung. Der erste DigitalPakt konzentrierte sich auf das erste Attribut, der DigitalPakt 2.0 adressiert alle drei.

💡 Expert Insight

Der größte praktische Unterschied liegt nicht in der Summe, sondern in der Förderfähigkeit von Betriebskosten. Der erste DigitalPakt finanzierte Tafeln und Tablets, aber nicht deren Wartung — viele Geräte standen nach Garantieablauf ungenutzt herum. Der DigitalPakt 2.0 lässt erstmals professionellen technischen Support und Software-Lizenzen zu. Für Schulträger heißt das: Wer jetzt plant, sollte nicht das gesamte Budget in Hardware stecken, sondern einen Anteil für den mehrjährigen Betrieb reservieren.

Wie viel Geld umfasst der DigitalPakt 2.0 und wie wird es verteilt?

Der DigitalPakt Schule 2.0 umfasst insgesamt fünf Milliarden Euro. Bund und Länder finanzieren je 2,5 Milliarden Euro, also eine hälftige Aufteilung. Diese 50-zu-50-Verteilung ersetzt den früheren Schlüssel des ersten DigitalPakts, bei dem der Bund rund 90 Prozent und die Länder rund 10 Prozent trugen.

Die neue Kostenteilung war der zentrale Streitpunkt der Verhandlungen. Nach Berichten des Deutschen Schulportals einigten sich Bund und Länder Ende 2025 auf den hälftigen Schlüssel, die formellen Vereinbarungen folgten 2026. Das Land Nordrhein-Westfalen beschloss die Umsetzungsvereinbarung am 22. April 2026.

Die Mittel verteilen sich auf drei Handlungsstränge:

  • Handlungsstrang I: Aufbau und Modernisierung der digitalen Infrastruktur, darunter Netzwerke, Endgeräte und technischer Support
  • Handlungsstrang II: Schul- und Unterrichtsentwicklung, darunter Fortbildung und pädagogische Konzepte
  • Handlungsstrang III: eine gemeinsame Bund-Länder-Initiative für digitales Lehren und Lernen, darunter Bildungsplattformen und Software

Für den Infrastruktur-Bereich gilt ein eigener Kofinanzierungsschlüssel, der den Länder-Eigenanteil festlegt. Die genaue Aufteilung pro Bundesland ergibt sich aus den jeweiligen Landesrichtlinien. Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder folgt dem Königsteiner Schlüssel, der Einwohnerzahl und Steuereinnahmen kombiniert.

Für welchen Zeitraum gilt der DigitalPakt Schule 2.0?

Der DigitalPakt Schule 2.0 läuft von Anfang 2025 bis Ende 2030, die Umsetzung bewilligter Maßnahmen reicht bis 2032. Die Förderphase begann laut BMBFSFJ am 1. Januar 2026. Schulträger haben damit rund fünf Jahre Zeit, Projekte zu beantragen und abzurechnen.

Die verlängerte Umsetzungsfrist bis 2032 löst ein Kernproblem des ersten DigitalPakts. Dort blieben Mittel liegen, weil Ausschreibungen, Lieferengpässe und Personalmangel die Umsetzung verzögerten. Bis zum Auslaufen des ersten DigitalPakts Ende 2024 waren nach Angaben des Deutschen Schulportals längst nicht alle Mittel abgeflossen.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Die hier genannten Fristen und Beträge geben den Stand Juli 2026 wieder. Die konkreten Antragsfristen, förderfähigen Maßnahmen und Eigenanteile legen die einzelnen Bundesländer in eigenen Richtlinien fest — diese erscheinen gestaffelt. Schulträger sollten die Förderrichtlinie ihres Landes prüfen, bevor sie Investitionen planen, da Details je nach Bundesland abweichen.

Wer ist antragsberechtigt und wie funktioniert der Antrag?

Antragsberechtigt sind die Schulträger, also überwiegend Städte, Gemeinden und Landkreise sowie freie Träger von Ersatzschulen. Einzelne Schulen stellen keine eigenen Anträge, sondern melden ihren Bedarf beim Träger an. Der Träger bündelt die Bedarfe und beantragt die Mittel beim Land.

Der Antragsweg folgt vier Schritten, hier als Vier-Stufen-Antragsroute zusammengefasst:

  • Richtlinie abwarten: Der Schulträger kann erst dann Förderanträge stellen, wenn sein Bundesland die Förderrichtlinie erlassen hat
  • Medienentwicklungsplan erstellen: Die meisten Länder verlangen ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept als Grundlage
  • Antrag einreichen: Der Träger reicht den Antrag mit Kostenplan bei der zuständigen Landesstelle ein
  • Abrufen und abrechnen: Nach Bewilligung ruft der Träger die Mittel ab und rechnet die Maßnahme bis spätestens 2032 ab

Der Medienentwicklungsplan ist das zentrale Dokument. Er verknüpft die geplante Technik mit einem pädagogischen Konzept und weist nach, dass die Anschaffung dem Unterricht dient. Ohne dieses Konzept lehnen viele Länder Anträge ab.

Laut BMBFSFJ reduziert der DigitalPakt 2.0 den bürokratischen Aufwand gegenüber der ersten Förderphase. Pauschalierte Mittelzuweisungen ersetzen in Teilen die einzelfallbezogene Prüfung. Das beschleunigt die Bewilligung, verlagert aber die Verantwortung für die zweckgerechte Verwendung stärker auf die Träger.

Was wird durch den DigitalPakt 2.0 gefördert?

Der DigitalPakt Schule 2.0 fördert digitale Infrastruktur, Bildungssoftware, technischen Support sowie Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die konkreten förderfähigen Maßnahmen definieren die Landesrichtlinien. Der Bund gibt den Rahmen über die drei Handlungsstränge vor.

Zur förderfähigen Infrastruktur zählen mehrere Kategorien, darunter strukturierte Verkabelung, schulisches WLAN, Server, Endgeräte für den pädagogischen Einsatz und Präsentationstechnik wie interaktive Displays. Neu förderfähig sind zudem Strukturen für professionellen technischen Support, etwa IT-Administration im Schulträger-Verbund.

Bei der Software erweitert der DigitalPakt 2.0 den Rahmen deutlich. Förderfähig sind unter anderem Lernmanagementsysteme, Schulverwaltungssoftware und digitale Bildungsplattformen. Ein Lernmanagementsystem ist eine Software, die Kursinhalte, Aufgaben und Kommunikation zentral bündelt — verbreitete Beispiele sind Moodle, itslearning und IServ.

Nicht gefördert werden in der Regel laufende Verbrauchskosten wie Papier, reine Möbel ohne Technikbezug oder Endgeräte für die private Nutzung außerhalb des Unterrichts. Die Abgrenzung im Detail regeln auch hier die Länder.

💡 Expert Insight

Wer den Medienentwicklungsplan als Pflichtübung behandelt, verschenkt Fördermittel. In der Praxis entscheidet die Qualität dieses Plans über die Bewilligungshöhe. Ein Plan, der konkrete Unterrichtsszenarien mit Gerätezahlen und Support-Bedarf verknüpft, wird schneller bewilligt als eine reine Einkaufsliste. Schulträger, die Lehrkräfte, IT-Verantwortliche und Schulleitung früh einbinden, reichen erfahrungsgemäß tragfähigere Anträge ein — und vermeiden Nachforderungen der Landesstellen.

Wie unterscheidet sich der DigitalPakt 2.0 vom ersten DigitalPakt?

Der DigitalPakt 2.0 unterscheidet sich in drei Punkten vom Vorgänger: der hälftigen Kostenteilung, dem erweiterten Förderrahmen für Software und Support sowie dem reduzierten Verwaltungsaufwand. Der erste DigitalPakt lief von 2019 bis 2024 und förderte vor allem Hardware.

Der auffälligste Unterschied ist die Finanzierung. Beim ersten DigitalPakt trug der Bund den Großteil, die Länder steuerten rund zehn Prozent bei. Beim DigitalPakt 2.0 teilen sich beide Seiten die fünf Milliarden Euro hälftig. Diese Verschiebung erhöht den Eigenanteil der Länder erheblich.

Der zweite Unterschied betrifft den Förderrahmen. Während der erste DigitalPakt primär Endgeräte, WLAN und Anzeigetechnik finanzierte, öffnet der Nachfolger die Förderung für Bildungssoftware, Lernplattformen und technischen Support. Das adressiert die Kritik, dass Geräte ohne Wartung und ohne pädagogische Konzepte schnell veralten.

Der dritte Unterschied ist der geringere Bürokratieaufwand. Pauschalierte Zuweisungen ersetzen Teile der Einzelfallprüfung. Damit reagieren Bund und Länder auf die schleppende Mittelabflussquote des ersten DigitalPakts.

💬 Meine Einschätzung

Die gängige Annahme lautet: Mehr Geld löst das Digitalisierungsproblem an Schulen. In der Praxis zeigt sich aber, dass die Verwendung der Mittel entscheidet, nicht ihre Höhe. Der erste DigitalPakt scheiterte weniger am Volumen als an drei Engpässen: fehlendem Personal für die Antragstellung, fehlender IT-Administration für den Betrieb und fehlenden pädagogischen Konzepten. Der DigitalPakt 2.0 adressiert vor allem den zweiten Punkt, indem er Support förderfähig macht. Der erste und der dritte Engpass bleiben Sache der Träger und Schulen. Wer 2026 nur auf die fünf Milliarden schaut, verkennt, dass der Flaschenhals in vielen Kommunen die Verwaltungskapazität ist — nicht das Budget. Die Schulen, die jetzt profitieren, sind die mit einem aktuellen Medienentwicklungsplan in der Schublade.

✓ Das Wichtigste in Kürze

  • Volumen: 5 Milliarden Euro, je 2,5 Milliarden von Bund und Ländern (50-zu-50 statt früher 90-zu-10)
  • Laufzeit: Förderphase ab 1. Januar 2026, bis Ende 2030, Umsetzung bis 2032
  • Drei Handlungsstränge: Infrastruktur, Schul- und Unterrichtsentwicklung, Bund-Länder-Initiative
  • Antragsberechtigt sind Schulträger, nicht einzelne Schulen — Anträge erst nach Landesrichtlinie möglich
  • Neu förderfähig: Bildungssoftware, Lernplattformen und professioneller technischer Support

Häufige Fragen zum DigitalPakt Schule 2.0

Diese fünf Fragen tauchen beim DigitalPakt 2.0 regelmäßig auf — sie ergänzen die Hauptkapitel um spezifische Detail-Aspekte rund um Antrag, Fristen und Zuständigkeit.

Können einzelne Schulen selbst einen Antrag stellen?

Nein. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Schulträger, also überwiegend Kommunen und Landkreise sowie Träger von Ersatzschulen. Einzelne Schulen melden ihren Bedarf beim Träger an, der die Anträge bündelt und bei der Landesstelle einreicht.

Wann können Schulträger konkret Anträge stellen?

Schulträger können Anträge erst stellen, sobald ihr Bundesland eine Förderrichtlinie erlassen hat. Diese Richtlinien erscheinen gestaffelt über die Länder. Der Zeitpunkt variiert daher je nach Bundesland und lag 2026 in einer Übergangsphase.

Was passiert mit nicht abgerufenen Mitteln?

Nicht abgerufene Mittel verfallen grundsätzlich nach Ablauf der Umsetzungsfrist. Der DigitalPakt 2.0 verlängert diese Frist bis 2032, um den beim ersten DigitalPakt beobachteten Mittelstau zu vermeiden. Die genaue Handhabung regeln die Verwaltungsvereinbarungen der Länder.

Ist Fortbildung von Lehrkräften förderfähig?

Ja. Handlungsstrang II des DigitalPakts 2.0 umfasst Schul- und Unterrichtsentwicklung, dazu zählen auch Fortbildungskonzepte. Der Bund fördert damit erstmals stärker die pädagogische Seite und nicht nur die technische Ausstattung.

Gilt der DigitalPakt 2.0 auch für berufsbildende Schulen?

Ja. Der DigitalPakt Schule 2.0 gilt für allgemein- und berufsbildende Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Die konkrete Verteilung der Mittel auf Schulformen regeln die Bundesländer in ihren Richtlinien.

Quellen und weiterführende Literatur

Die folgenden Quellen dokumentieren den Stand des DigitalPakts Schule 2.0 zum Juli 2026 und dienen als Primärbelege für Beträge, Fristen und Zuständigkeiten.

  • BMBFSFJ — Digitalpakt 2.0 · digitalpaktschule.de · Offizielle Programmseite des Bundesministeriums mit Handlungssträngen, Beträgen und Umsetzungsstand
  • BMBFSFJ — Einigung Bund und Länder · bmbfsfj.bund.de · Pressemitteilung zur grundsätzlichen Einigung über die hälftige Kostenteilung
  • Kultusministerkonferenz (KMK) · kmk.org · Mitteilung der Länder zur gemeinsamen Vereinbarung über den DigitalPakt 2.0
  • Deutsches Schulportal · deutsches-schulportal.de · Einordnung der 5-Milliarden-Einigung und Bilanz des ersten DigitalPakts
  • Bildungsportal NRW · schulministerium.nrw · Landesmitteilung zum Beschluss der Umsetzungsvereinbarungen vom 22. April 2026