Betrieblicher Ersthelfer Kurs – worauf achten bei der Auswahl?

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  • #433
    UmschuelerUwe
    Teilnehmer

    Hey, bei uns im Betrieb wird es langsam ernst: Wir brauchen endlich wieder ausgebildete Ersthelfer, die alte Zertifizierung ist längst abgelaufen. Mein Chef hat mich gefragt ob ich das übernehmen will, sprich den Kurs machen und danach als Ersthelfer fungieren. Im Prinzip bin ich damit einverstanden, aber ich frag mich wie ich einen seriösen Anbieter finde. Gibt es da große Unterschiede? Worauf sollte man achten – Dauer, Inhalt, Anerkennung durch die BG? Über Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.

    #434
    Daniel Brandt — Programmieren & ITDaniel Brandt
    Moderator

    Das kenn ich, bei meinem letzten Arbeitgeber war das ähnlich. Wichtig ist vor allem, dass der Kurs von einer berufsgenossenschaftlich anerkannten Stelle durchgeführt wird – sonst zählt er für die gesetzliche Anforderung nicht. Die Kurse gehen meist einen Tag (9 Unterrichtseinheiten), das ist so der Standard. Inhaltlich sollte neben Wiederbelebung auch Wundversorgung und Schockbehandlung drinstecken. Am besten vorher kurz bei eurer zuständigen BG nachfragen ob der Anbieter gelistet ist, das spart Ärger hinterher.

    #435
    Miriam Seitz — Sprachen & LernmethodenMiriam Seitz
    Moderator

    Ich hab das vor zwei Jahren für unsere kleine Firma organisiert und war erstmal genauso ratlos wie du. Letztendlich haben wir einen Anbieter im Norden gefunden, der das sehr praxisnah gemacht hat – kein trockenes Folienlesen sondern wirklich viel üben. Ich hatte damals über diesen betrieblicher ersthelfer kurs gebucht, das lief alles reibungslos und die BG hat die Bescheinigung direkt anerkannt. Kann ich also weiterempfehlen, zumindest wenn du im norddeutschen Raum bist.

    #436
    FoerderFrank
    Teilnehmer

    Noch ein kleiner Hinweis zur Finanzierung: In vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten vollständig, weil das gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 10 ArbSchG). Du solltest also gar nichts selbst bezahlen müssen – falls dein Chef da komisch tut, einfach auf die gesetzliche Pflicht hinweisen. Und die Auffrischung alle zwei Jahre nicht vergessen, sonst verfällt die Qualifikation wieder!

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